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   VG Wiesbaden, 10.07.2019 - 3 L 5523/17.WI   

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https://dejure.org/2019,60332
VG Wiesbaden, 10.07.2019 - 3 L 5523/17.WI (https://dejure.org/2019,60332)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 10.07.2019 - 3 L 5523/17.WI (https://dejure.org/2019,60332)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 10. Juli 2019 - 3 L 5523/17.WI (https://dejure.org/2019,60332)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG
    Zum Beurteilungssystem im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst; Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG im Rahmen eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahrens; kein Entfallen des Anordnungsgrundes, wenn der Dienstherr mitteilt, eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Wiesbaden, 05.04.2018 - 3 L 2532/17
    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.07.2019 - 3 L 5523/17
    Die inhaltlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG für die Vergabe eines höherwertigen Amtes machen eine Bewerberauswahl nötig (VG Wiesbaden, Beschluss vom 05.04.2018 - 3 L 2532/17. WI -, Rn. 48, juris).

    Liegt der Grund für die Abweichung dagegen vorrangig in einzelfallübergreifenden Erwägungen (Quervergleich), muss die Begründung für eine Abweichung diesen Aspekt in den Mittelpunkt stellen, obgleich auch der Quervergleich in aller Regel nicht ohne den Blick auf die Leistungen des betreffenden Beamten auskommt ( VG Wiesbaden, Beschluss vom 05.04.2018 - 3 L 2532/17.WI -, Rn. 68 ff., juris (m.w.N.)).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.07.2019 - 3 L 5523/17
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 50 Abs. 1 Satz 1 BLVO (Urteil vom 02.03.2017 - 2 C 21/16 -, Rn. 36, juris), dass es im Rahmen der Erstellung einer dienstlichen Beurteilung ausreichend ist, wenn diese von einem Beurteiler verantwortet wird, der einen Überblick über die gesamte Vergleichsgruppe besitzt, und eine zweite Person mitwirkt, die über eine unmittelbare Kenntnis von den Leistungen des zu beurteilenden Beamten verfügt und deren Aufgabe darin besteht, dem Beurteiler eine für die Beurteilung hinreichende Sachverhaltskenntnis zu verschaffen, ist auf § 41 Abs. 1 HLVO übertragbar.

    Danach reicht es aus, wenn die dienstliche Beurteilung von nur einem Beurteiler verantwortet wird, der einen Überblick über die gesamte Vergleichsgruppe besitzt, und eine zweite Person mitwirkt, die über eine unmittelbare Kenntnis von den Leistungen des zu beurteilenden Beamten verfügt und deren Aufgabe darin besteht, dem Beurteiler eine für die Beurteilung hinreichende Sachverhaltskenntnis zu verschaffen (BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 2 C 21/16 -, BVerwGE 157, 366-386, Rn. 36 zu § 50 Abs. 1 Satz 1 BLVO).

  • VGH Hessen, 30.04.2019 - 1 B 1675/18

    Konkurrentenstreit und "Topfwirtschaft"

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.07.2019 - 3 L 5523/17
    Daher ist die Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (Hess. VGH, Beschluss vom 30.04.2019 -- 1 B 1675/18 -).

    Wenn der Dienstherr Verwaltungsvorschriften über die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen hat und diese auch praktiziert, hat das Gericht zu prüfen, ob im konkreten Fall die Richtlinien eingehalten worden sind und ob diese selbst mit höherrangigem Recht in Einklang stehen (Hess. VGH, Beschluss vom 30.04.2019 - 1 B 1675/18 -).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.07.2019 - 3 L 5523/17
    Liegen mehrere Bewerbungen für die streitbefangene Stelle vor, hat der Dienstherr die in der Auswahlentscheidung zu treffenden Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber auf der Grundlage des gesamten für die persönliche und fachliche Einschätzung von Eignung und Leistung der Bewerber bedeutsamen Inhalts der Personalakten vorrangig auf die letzten aktuellen dienstliche Beurteilungen zu stützen (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, Rn. 21, juris).

    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, BVerwGE 147, 20-37, Rn. 21, juris).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.07.2019 - 3 L 5523/17
    Soweit eine von mehreren Beförderungsstellen, auf die sich das Auswahlverfahren bezog, vorübergehend unbesetzt bleibt, um sie ggf. mit dem im Rechtsstreit Obsiegenden zu besetzen, geht es nicht um eine "Stellenreserve", sondern um die Besetzung der Stelle, die nach Abschluss des Auswahlverfahrens durch den Dienstherrn hätte besetzt werden können, wenn nicht Klage erhoben worden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, Rn. 21, juris; ferner Hess. VGH, Beschluss vom 23.04.2012 - 1 B 2284/11 -, Rn. 3 f., juris; OVG NRW, Beschluss vom 26.11.2015 - 1 B 1104/15 -, Rn. 6, juris).

    Aus der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, Rn. 21, juris) folgt, dass bei einer Freihalteerklärung die freigehaltene Stelle bereits vom ursprünglichen Auswahlverfahren erfasst worden sein muss (vgl. auch Wieland/Tiedge, DÖD 2011, 221, 223).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.07.2019 - 3 L 5523/17
    Bei einer solchen Auswertung ist darauf zu achten, dass gleiche Maßstäbe angelegt werden (BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 -, BVerwGE 140, 83-92, Rn. 16 f., juris).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.07.2019 - 3 L 5523/17
    Der Zweitbeurteiler muss Abweichungen von dem Beurteilungsvorschlag des Erstbeurteilers nachvollziehbar begründen (BVerwG, Urteil vom 26.09.2012 - 2 A 2.10 -, Rn. 22, juris).
  • VGH Hessen, 20.06.2014 - 1 E 970/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.07.2019 - 3 L 5523/17
    Hiervon ist ein Viertel anzusetzen (Hess. VGH, Beschluss vom 20.06.2014 - 1 E 970/14 -).
  • VGH Hessen, 16.05.1995 - 1 TG 772/95

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung - "im wesentlichen gleiche" Bewerber;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.07.2019 - 3 L 5523/17
    Die Kammer ging in ihrem Beschluss vom 08.07.2019 - 3 L 6052/17 - davon aus, dass im Rahmen eines 13-Punkte-Systems, das die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte des Landes Hessen vom 14.07.2015 vorsehen, ein Bewertungsunterschied von einem Punkt nicht als wesentlicher Bewertungsvorsprung anzusehen ist (vgl. zu einem 15-Punkte-System Hess. VGH, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 TG 772/95 - siehe anders Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.1997 - 1 TG 2512/97 -).
  • VG Wiesbaden, 08.07.2019 - 3 L 6052/17

    Schulfachliches Überprüfungsverfahren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.07.2019 - 3 L 5523/17
    Die Kammer ging in ihrem Beschluss vom 08.07.2019 - 3 L 6052/17 - davon aus, dass im Rahmen eines 13-Punkte-Systems, das die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte des Landes Hessen vom 14.07.2015 vorsehen, ein Bewertungsunterschied von einem Punkt nicht als wesentlicher Bewertungsvorsprung anzusehen ist (vgl. zu einem 15-Punkte-System Hess. VGH, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 TG 772/95 - siehe anders Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.1997 - 1 TG 2512/97 -).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 1 B 707/15

    Beförderung

  • VGH Hessen, 23.04.2012 - 1 B 2284/11

    Beförderung bei sog. gebündelten Dienstposten

  • VGH Hessen, 17.01.1995 - 1 TG 1483/94

    Stellenbesetzung: kein Anspruch auf eine einstweilige Anordnung, wenn Bewerbung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2015 - 1 B 1104/15

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beamten durch seine

  • VG Wiesbaden, 14.12.2018 - 3 L 786/18
  • VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 3 L 1944/18

    Zum Beurteilungssystem im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst;

    Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hält die zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 50 Abs. 1 Satz 1 BLV auf die Norm des § 41 Abs. 1 HLVO für übertragbar, da sich beide Normen hinsichtlich ihres Wortlauts nur dergestalt unterscheiden, dass in § 50 Abs. 1 Satz 1 BLVO geregelt ist, dass die dienstlichen Beurteilungen in der Regel von mindestens zwei Personen erfolgen, während in § 41 Abs. 1 HLVO die Formulierung "mindestens" fehlt ( VG Wiesbaden, Beschluss vom 10.07.2019 - 3 L 5523/17.WI -, nicht veröffentlicht).
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